Leistungsbeschreibung

AnbieterAmbulante Jugendhilfe Bootsmann
Dirk Bremer
Koppelweg 12,
31688 Nienstädt
Tel. 015110142507
E-Mail: anfrage@jh-bootsmann.de
RechtsgrundlageSGB VIII § 27/41 SGB VIII Hilfen zur Erziehung in
Verbindung mit folgenden Paragraphen :

  • § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
  • § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • § 41a Nachbetreuung
  • § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Leistungsangebot

Die ambulante Jugendhilfe Bootsmann bietet
umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung für
junge Menschen, Eltern und Familien an. Die ambulante Hilfe richtet sich an Familien und Kinder & Jugendliche und orientierent sich an den rechtlichen Grundlagen der § § 27/41 SGB VII in Ausgestaltung mit §§ 30, 31, 35, 41a, und § 35a um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und nachhaltige Entwicklung zu fördern.


1. § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung richten sich an Kinder, Jugendliche und deren Familien, die
Unterstützung benötigen, um die Erziehungsaufgaben zu bewältigen.

Beratung und Unterstützung der Eltern in
Erziehungsfragen,
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von
Kindern und Jugendlichen,
Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
Die ambulante Jugendhilfe Bootsmann bietet hierbei
flexible Hilfeformen, die individuell auf die Bedürfnisse
des Kindes oder Jugendlichen sowie auf die
Familiensituation abgestimmt werden.
2. § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand und
Betreuungshelfer unterstützt Kinder und Jugendliche, die
in schwierigen Lebenslagen oder bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben Unterstützung benötigen.
Dabei legt der freie Träger ambulante Jugendhilfe
Bootsmann großen Wert auf die Förderung der
Selbstständigkeit und die Verbesserung der sozialen
Integration.

Erziehungsbeistand: Individuelle Unterstützung
in der Bewältigung von Erziehungs- und
Lebensfragen.
Betreuungshelfer: Hilfe bei der Organisation des
Alltags, Unterstützung in schulischen und
beruflichen Belangen.
Die ambulante Jugendhilfe Bootsmann begleitet die
Klienten in ihrem Alltag und sorgt für eine enge
Zusammenarbeit mit den Familien und anderen
Institutionen.
3. § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt
Familien in belasteten Lebenssituationen, um die
Erziehungsfähigkeit und das Wohl des Kindes zu
sichern. Die ambulante Jugendhilfe Bootsmann bietet:
 Praktische Unterstützung im Alltag der Familie
(z.B. Haushaltsführung, Eltern-Kind-
Kommunikation),
 Erziehungsberatung und Krisenintervention,
 Vermittlung von Hilfsangeboten aus anderen
Bereichen (z.B. Therapie, Finanzberatung).
Ziel ist es, die Eltern zu stärken und die Familie in die
Lage zu versetzen, den Erziehungsauftrag selbstständig
zu übernehmen
4. § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
richtet sich an Kinder, Jugendliche oder junge
Erwachsene, die aufgrund von schwierigen
Lebensverhältnissen intensivere Unterstützung
benötigen. Das Angebot durch die ambulante
Jugendhilfe Bootsmann umfasst:
 Einzelfallhilfe: Eine enge und individuelle
Begleitung, die die Entwicklung der Persönlichkeit
und sozialen Fähigkeiten fördert.
 Gezielte Unterstützung in Krisenzeiten: Hilfe
bei der Bewältigung von persönlichen und
sozialen Herausforderungen.
 Vermittlung und Unterstützung in schulischen,
beruflichen und sozialen Bereichen.
Die Betreuung wird flexibel und passgenau an die Bedürfnisse des Klienten ausgerichtet.
5. § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche mit seelischer Behinderung.
Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer
seelischen Behinderung oder drohenden seelischen
Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, bietet
die ambulante Jugendhilfe Bootsmann im Rahmen der
Eingliederungshilfe eine spezifische Förderung. Die
Maßnahmen umfassen:
• Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach
geeigneten therapeutischen Angeboten und
psychosozialer Beratung,
• Unterstützung im Alltag (z.B. bei der schulischen
Integration und Freizeitgestaltung),
• Hilfestellung bei der Bewältigung von seelischen
Krisen.
Das Ziel ist es, dem betroffenen jungen Menschen eine
möglichst selbstständige und teilhabeorientierte
Lebensführung zu ermöglichen, indem sie bei der Suche
nach passenden Hilfsangeboten begleitet werden
6. § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
Für junge Volljährige bietet die ambulante Jugendhilfe
Bootsmann spezielle Unterstützungsleistungen an, um
den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Dies umfasst:
 Unterstützung bei der beruflichen
Orientierung und Ausbildung,
 Beratung zu finanziellen und sozialen Themen,
 Begleitung bei der Gestaltung eines
eigenständigen Lebens.
Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene, die nach
Abschluss der Jugendhilfe weiterhin Unterstützung
benötigen, um ihre Integration in das Erwachsenenleben
erfolgreich zu gestalten.
7. § 41a Nachbetreuung
Nach dem Abschluss der Hilfemaßnahmen erhalten
junge Volljährige weiterhin die notwendige Beratung und
Unterstützung, um die Verselbstständigung erfolgreich
zu vollziehen. Diese Nachbetreuung durch die
ambulante Jugendhilfe Bootsmann wird über einen
angemessenen Zeitraum nach Absprache mit dem
Jugendamt angeboten.
Ziele der Nachbetreuung:
Unterstützung beim Übergang: Die junge Person
soll beim Übergang in ein selbstständiges Leben
begleitet werden, um den Einstieg in das
Erwachsenenleben zu erleichtern.
 Vermeidung von Rückfällen: Die Maßnahme soll
verhindern, dass die jungen Erwachsenen nach
Beendigung der Hilfe erneut in schwierige
Lebenslagen geraten.
 Langfristige Integration: Ziel ist es, die langfristige
soziale und gesellschaftliche Integration der
jungen Erwachsenen zu sichern und ihre
Lebensperspektiven nachhaltig zu verbessern.
Der Zeitraum und Umfang der Nachbetreuung werden
im Hilfeplan gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 dokumentiert,
der die Beendigung der Hilfe nach § 41 festhält. Dieser
Plan wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass
die Unterstützung den aktuellen Bedürfnissen der jungen
Volljährigen entspricht. Der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen
Kontakt mit den jungen Erwachsenen aufzunehmen und
deren Entwicklung sowie Bedürfnisse zu evaluieren.
Die Nachbetreuung hat das vorrangige Ziel, die junge
Person in der Phase der Verselbstständigung zu
stabilisieren, Rückfälle in belastende Lebenssituationen
zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche
Integration in die Gesellschaft zu erhöhen.
Diese Paragrafen umfassen also verschiedene Formen
der Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren
Familien im Bereich der Jugendhilfe. Sie zielen darauf
ab, Benachteiligungen zu verringern und eine positive
Entwicklung zu fördern.

ZielsetzungDas Ziel der pädagogischen Hilfen, durch die ambulante
Jugendhilfe Bootsmann ist es, die soziale Integration der
betroffenen Kinder und Jugendlichen zu fördern und die
Familien in ihrer Erziehungsfähigkeit zu unterstützen.
Die Maßnahmen zielen auf eine nachhaltige
Stabilisierung der Familiensituation und eine
Verbesserung der Lebensperspektiven der betroffenen
Kinder und Jugendlichen ab. Im Einzelnen umfasst dies:
1. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern:
Eltern werden durch Beratung, Schulungen und
praktische Unterstützung befähigt, ihre
Erziehungsaufgaben besser wahrzunehmen und
ein förderliches Umfeld für ihre Kinder zu
schaffen.
2. Förderung der sozialen Integration:
Besondere Unterstützung wird bei der
schulischen, beruflichen und sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen geboten. Dies
schließt sowohl die Unterstützung bei schulischen
Problemen als auch die Förderung von sozialen
Kompetenzen und Integration in der Gesellschaft
ein.
3. Stabilisierung der Familiensituation:
Gemeinsam mit der Familie werden Lösungen
entwickelt, die eine langfristige, stabile und
gesunde Entwicklung der Kinder und
Jugendlichen fördern. Dazu zählt die Bewältigung
von Krisen, die Stärkung von Kommunikations-
und Konfliktlösungsfähigkeiten sowie die
Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher
Herausforderungen.
4. Förderung der Selbstständigkeit:
Vor allem bei Jugendlichen und jungen
Volljährigen wird die Entwicklung von
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
angestrebt. Ziel ist es, den Jugendlichen zu
helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und
eine stabile Perspektive für die Zukunft zu
entwickeln.
ZielgruppeDas Leistungsangebot durch die ambulante Jugendhilfe
Bootsmann ist ausgerichtet für Kinder und Jugendliche
und richtet sich an folgende Zielgruppen :
1. Eltern mit Erziehungsproblemen
Familien, bei denen es an Erziehungskompetenz
mangelt oder die aufgrund von persönlichen,
sozialen oder finanziellen Belastungen in der
Erziehung stark belastet (herausgefordert) sind.
2. Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten
oder Verhaltensauffälligkeiten
Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in ihrer
sozialen und emotionalen Entwicklung benötigen
oder mit schulischen, sozialen oder familiären
Problemen konfrontiert sind.
Jugendliche mit gravierenden sozialen,
schulischen oder psychischen Problemen
Jugendliche, die schwerwiegende Probleme in der
Persönlichkeitsentwicklung oder im Umgang mit
sozialen Herausforderungen aufweisen und daher
intensivere Unterstützung benötigen.
4. Junge Volljährige, die Unterstützung bei der
Lebensführung und der Integration ins
Erwachsenenleben benötigen.
5. Familien in belastenden Lebenssituationen
Familien, die durch Krisen oder schwierige
Lebenssituationen wie Trennung, Scheidung,
Krankheit oder finanzielle Notlagen in eine
schwierige Erziehungssituation geraten sind.
Sozialpädagogische
Leistungen
Die Fachkraft der ambulanten Jugendhilfe Bootsmann
bietet pädagogische Leistungen an, die individuell an
die Bedürfnisse der Klienten angepasst werden. Er
arbeitet lösungsorientiert, einfühlsam und unter
Berücksichtigung der Lebensrealitäten der betroffenen
Familien und Jugendlichen. Die Hilfe erfolgt in enger
Zusammenarbeit mit den Klienten und anderen
beteiligten Fachstellen, um eine langfristig stabile
Entwicklung der Familien und Jugendlichen zu
gewährleisten